CONNECTED Conference 2023 - Aufzeichnungen jetzt hier verfügbar +++                     

Suche

über alle News und Events

 

Alle News

 

Für Entwickler, Architekten, Projektleiter und...

Weiterlesen

In der Welt der Softwareentwicklung ist die...

Weiterlesen

QUIBIQ spendet für den guten Zweck – und für...

Weiterlesen

Eine bestimmte Antwort auf einen HTTP Request zu...

Weiterlesen

In einer Welt, die von stetigem Wandel geprägt...

Weiterlesen

In einem unserer Kundenprojekte, war das Ziel eine...

Weiterlesen

QUIBIQ Hamburg wird mit dem Hamburger...

Weiterlesen

Zwei Tage lang wurde vom 14.-15.11 wieder das...

Weiterlesen

Was ist ein Excel-Plugin – und wann ist es...

Weiterlesen

Wir expandieren, bringen Kunden und Talente besser...

Weiterlesen

Ersthelfer im Betrieb

Kurz erklärt: Erste Hilfe ist die medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahme an Erkrankten und Verletzten mit einfachen Mitteln unter Einbeziehung des Notrufs. Bei mehr als 20 Mitarbeitern ist das Unternehmen verpflichtet nicht nur einen Ersthelfer zu bestellen. Die vorgeschriebene Zahl erhöht sich je nach Branche unterschiedlich.

Der Erste-Hilfe-Kurs ist ein Lehrgang über neun Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, der die wichtigsten Inhalte zur Ersten Hilfe-Versorgung den Teilnehmern lehrt. Der Ersthelfer muss die Ausbildung entweder bei der Berufsgenossenschaft oder bei einer anderen zuständigen Stelle absolvieren. Der Arbeitgeber muss ihn dafür anmelden, also eine schriftliche Erklärung bereitstellen.

Die Kosten der Lehrgangsgebühren übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger, anfallende Reisekosten übernimmt das Unternehmen.

Nach absolvierter Ausbildung muss der Ersthelfer seine Teilnahmebestätigung bei dem Arbeitgeber einreichen. Abschließend kann der Arbeitgeber den Ersthelfer bestellen. Zudem ist Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Weiterbildung vor Ende der 2-Jahres-Frist zu veranlassen – sonst verfällt die Gültigkeit.

Die Aufgaben eines Ersthelfers im Betrieb:

  • Medizinische Erstversorgung von Verletzten
  • rasches und umsichtiges reagieren auf u.a. schwere Verletzungen, Verbrennungen, Allergieschocks und Herz-Kreislauferkrankungen
  • weitergeben aller relevanten Informationen an den Rettungsdienst
  • regelmäßiges überprüfen der Erste-Hilfe-Material auf Vollständigkeit und Sauberkeit
  • Dokumentation der Entnahmen im Verbandbuch

Die Aufgaben des Unternehmens:

  • Bestellung des Mitarbeiters zum Ersthelfer
  • Bereitstellung der Erste-Hilfe-Materialien
  • Notruftelefonnummern und Erste-Hilfe-Plakat sichtbar aushängen

Quellen:
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/ersthelfer-im-betrieb/7311490.html
https://www.ba.tu-berlin.de/fileadmin/a70200510/DGUV_I_204-022_Erste_Hilfe_im_Betrieb.pdf

Ihre Kontaktmöglichkeiten

Sie haben eine konkrete Frage an uns


 

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden


 

Mit meinem "Ja" erkläre ich mich mit der Verarbeitung meiner Daten zur Zusendung von Informationen einverstanden. Ich weiß, dass ich diese Erklärung jederzeit durch einfache Mitteilung widerrufen kann. Bei einem Nein an dieser Stelle erhalte ich zukünftig keine Informationen mehr.

© QUIBIQ GmbH · Impressum · Datenschutz