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Ersthelfer im Betrieb

Kurz erklärt: Erste Hilfe ist die medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahme an Erkrankten und Verletzten mit einfachen Mitteln unter Einbeziehung des Notrufs. Bei mehr als 20 Mitarbeitern ist das Unternehmen verpflichtet nicht nur einen Ersthelfer zu bestellen. Die vorgeschriebene Zahl erhöht sich je nach Branche unterschiedlich.

Der Erste-Hilfe-Kurs ist ein Lehrgang über neun Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, der die wichtigsten Inhalte zur Ersten Hilfe-Versorgung den Teilnehmern lehrt. Der Ersthelfer muss die Ausbildung entweder bei der Berufsgenossenschaft oder bei einer anderen zuständigen Stelle absolvieren. Der Arbeitgeber muss ihn dafür anmelden, also eine schriftliche Erklärung bereitstellen.

Die Kosten der Lehrgangsgebühren übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger, anfallende Reisekosten übernimmt das Unternehmen.

Nach absolvierter Ausbildung muss der Ersthelfer seine Teilnahmebestätigung bei dem Arbeitgeber einreichen. Abschließend kann der Arbeitgeber den Ersthelfer bestellen. Zudem ist Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Weiterbildung vor Ende der 2-Jahres-Frist zu veranlassen – sonst verfällt die Gültigkeit.

Die Aufgaben eines Ersthelfers im Betrieb:

  • Medizinische Erstversorgung von Verletzten
  • rasches und umsichtiges reagieren auf u.a. schwere Verletzungen, Verbrennungen, Allergieschocks und Herz-Kreislauferkrankungen
  • weitergeben aller relevanten Informationen an den Rettungsdienst
  • regelmäßiges überprüfen der Erste-Hilfe-Material auf Vollständigkeit und Sauberkeit
  • Dokumentation der Entnahmen im Verbandbuch

Die Aufgaben des Unternehmens:

  • Bestellung des Mitarbeiters zum Ersthelfer
  • Bereitstellung der Erste-Hilfe-Materialien
  • Notruftelefonnummern und Erste-Hilfe-Plakat sichtbar aushängen

Quellen:
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/ersthelfer-im-betrieb/7311490.html
https://www.ba.tu-berlin.de/fileadmin/a70200510/DGUV_I_204-022_Erste_Hilfe_im_Betrieb.pdf

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